§ 1 Gegenstand des Vertrags
Dieser Vertrag regelt die Bereitstellung von
Dienstleistungen durch "Integration Plus" an den Kunden. Die
Dienstleistungen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, Unterstützung bei
administrativen Angelegenheiten, Jobsuche, Finanzberatung und weitere
spezifizierte Leistungen gemäß § 2 dieses Vertrags.
§ 2 Dienstleistungsangebot
"Integration Plus" bietet dem Kunden folgende
Dienstleistungen an:
Inkassoprozess
Gewerbeanmeldung
Jobsuche
Steuererklärung
Kredit- und Leasingberatung
Unterstützung bei Mietangelegenheiten
Beratung zu Kindergeld und anderen staatlichen Leistungen
Krankenversicherungsberatung
Übersetzungen mit und ohne amtlichen Stempel
Unterstützung bei Einbürgerung und Umzug
Organisation von Terminen
Erstellung von Lebensläufen und Bewerbungsunterlagen
Kündigungsservice für Verträge
Beratung zu GEZ-Gebühren, Sprachkursen, Versicherungen,
Bankkonten und Energieversorgung
§ 3 Vertragsabschluss und Mindestlaufzeit
(1) Der Vertrag tritt mit der Anmeldung des Kunden und der
Bestätigung durch "Integration Plus" in Kraft.
(2) Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate,
sofern nicht anders vereinbart.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung erfolgt durch SEPA-Lastschrift oder eine
andere vereinbarte Methode.
(2) Die Abrechnung der Dienstleistungen erfolgt monatlich im
Voraus.
§ 5 Pflichten des Anbieters
(1) "Integration Plus" verpflichtet sich, die
Dienstleistungen professionell und gewissenhaft zu erbringen.
(2) Der Anbieter darf zur Erbringung der Dienstleistungen
Dritte heranziehen, sofern der Kunde informiert wird und nicht widerspricht.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Dienstleistung notwendigen
Informationen und Dokumente zur Verfügung.
(2) Der Kunde verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der
vereinbarten Gebühren.
§ 7 Datenschutz
"Integration Plus" verpflichtet sich zum Schutz
der persönlichen Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
§ 8 Haftung
(1) "Integration Plus" haftet nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 9 Kündigung
(1) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von
drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt
unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten Teile dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Facebook
Instagram
TikTok